Die Mitglieder und Gäste des Golf-Club Tutzing e.V. werden gebeten, sich an folgende Regeln zu halten
I. Golfplatz
1) Der Golf-Club Tutzing e.V. übt das Platzrecht auf dem gesamten Gelände des Golfplatzes aus.
2) Nutzungsbeschränkungen des Platzes durch Turniere, Sonderveranstaltungen und Witterungseinflüsse können nur durch den Vorstand des Golf-Club Tutzing e.V. verfügt werden; sie werden jeweils durch Anschlag bekannt gemacht.
3) Mitglieder eines vom DGV anerkannten Golfclubs, die auf dem Platz spielen oder die Driving Range benützen wollen und die nicht Mitglieder des Golf-Club Tutzing e.V. sind, müssen hierfür Greenfee an den Golf-Club Tutzing e.V. bezahlen.
4) Gäste dürfen am Wochenende auf dem Platz nur spielen, wenn sie eine DGV - Stammvorgabe von -36,0 oder besser nachweisen können.
5) Der Vorstand des Golf-Club Tutzing e.V. legt fest, ob und wann Startzeiten gelten und wie diese gebucht werden können.
6) Jeder Spieler hat sich so zu verhalten, dass der Platz und seine Einrichtungen die bestmögliche Schonung erfahren. Dabei ist insbesondere zu beachten:
a) Keine Übungsschläge auf den Abschlägen
b) Divots zurücklegen und festtreten
c) Pitchmarken sorgfältig ausbessern
d) Bunkerspuren mit Rechen glätten
e) Nicht mit Golfwagen / Trolley zwischen Bunker und Grün durchfahren.
7) Auf den Spielbahnen 5, 7 und 8 sind die Fairways von den Abschlägen aus nur teilweise zu übersehen. Um gefährliches Spiel zu vermeiden, sollen Spieler ihre Taschen deshalb so lange von den Abschlägen aus sichtbar auf den Spielbahnen stehen lassen, bis sie sich aus dem Gefahrenbereich entfernen.
8) Vorrangfolge und Durchspielrechte:
a) Schnellere Flights haben Durchspielrecht, wenn vor dem zu überholenden Flight eine Spielbahn frei ist.
9) Die vom Vorstand als Platzaufsicht benannten Personen haben die Aufgabe, auf einen flüssigen Spielfluss und die Einhaltung der Etikette und Platzordnung durch die Spieler zu achten. Sie haben bei gegebenem Anlass das Recht, Spieler zur Einhaltung der Regeln zu ermahnen. Bei wiederholten Verstößen durch dieselben Spieler sind sie verpflichtet, diese dem Clubsekretariat zu melden. Auf Anfrage müssen Spieler der Platzaufsicht ihren Namen und ihren Heimat-Club nennen.
10) Spieler können motorisierte Golf Carts im Pro-Shop anmieten. Eigene Golf Carts sind grundsätzlich nicht erlaubt.
11) Für die Benützung der motorisierten Golf Carts gelten folgende Regeln:
a) Die Bereiche um die Grüns, Vorgrüns und um die Bunker sind in einem Abstand von mindestens 20 m zu umfahren.
b) Bei schlechten Witterungsbedingungen oder Bodenzuständen kann der Vorstand die Benützung der Golf Carts einschränken oder untersagen.
c) Die Benutzer von Golf Carts haben keine besonderen Durchspielrechte auf dem Platz.
12) Entfernungsmarkierungen (immer bis Anfang Grün / Par 3 Mitte Grün)
a) Weiße Bodenplatte und Pfosten mit weißem Ring: 100 m bis Grün Anfang.
b) Rote Bodenplatte und Pfosten mit rotem Ring: 150 m bis zum Grün Anfang.
c) Pfosten mit gelbem Ring: 200 m bis zum Grün Anfang.
13 ) Fahnenpositionen
a) Weißes Flaggentuch und/oder weiße Kugel Fahne steht im vorderen Grünbereich
b) Rotes Flaggentuch und/oder rote Kugel Fahne steht im mittleren Grünbereich
c) Gelbes Flaggentuch und/oder gelbe Kugel Fahne steht im hinteren Grünbereich
14) Spielunterbrechung / Spielabbruch
- Unverzügliche Spielunterbrechung wegen Gefahr = langer Signalton mit Nebelhorn oder durch Spielleitung
- Normale Spielunterbrechung (R 6-8b) = 3 aufeinander folgende Signaltöne mit Nebelhorn oder durch Spielleitung
- Wiederaufnahme des Spiels = 2 kurze Signaltöne mit Nebelhorn oder durch Spielleitung
- Spielunterbrechung bei Blitzgefahr = obliegt der Eigenverantwortung des Spielers (R 6-8a.II)
II. Clubgebäude
1) Der Golf-Club Tutzing e.V. übt das Hausrecht in allen Räumen des Clubgebäudes aus, außer in den in Punkten 2 bis 4 spezifizierten Räumen.
2) Der Betreiber bzw. Pächter der Gastronomie übt, in Abstimmung mit dem Vorstand des Golf-Club Tutzing e.V., das Hausrecht in seinem Bereich aus. Er hat für eine ordnungsgemäße Nutzung der Gastronomie zu sorgen.
3) Der Betreiber bzw. Pächter des Proshops übt das Hausrecht im Proshop aus.
4) Die Golfplatz Tutzing Betriebs-GmbH & Co KG übt das Hausrecht in dem ausschließlich für die Nutzung durch die Golfplatz Tutzing Betriebs-GmbH bestimmten Raum aus (Büroraum im Dachgeschoss).
5) In den allgemein zugänglichen Räumen, einschliesslich der Gastronomie, sind Glücksspiele untersagt.
6) In den Umkleide-, Wasch- und Toilettenräumen sind das Rauchen und das Reinigen von Schuhen und Golfschlägern untersagt.
7) Schlägertaschen und Golfwagen dürfen nur in den hierfür vorgesehenen Räumen zurückgelassen werden.
8) Die Benützung von Garderobenschränken und das Abstellen von Golftaschen innerhalb oder ausserhalb des Clubgebäudes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Golf-Club Tutzing e.V. haftet nicht für abhandengekommene Gegenstände.
9) Das Rauchen ist in allen Räumen untersagt.





